Direkt zum Inhalt

AMK / Am 15. Juli 2025 fand die 91. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht gemäß § 53 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) statt. Der Ausschuss, in dem der Vorsitzende der AMK, Prof. Dr. Martin Schulz, als eines von zehn stimmberechtigten Mitgliedern vertreten ist, berät den Verordnungsgeber in Fragen der Verschreibungspflicht.

Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird jeweils durch eine Rechtsverordnung des BMG geändert, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Hier werden die für Apotheken relevanten Ergebnisse der Sitzung mitgeteilt.

Der Ausschuss empfahl einstimmig die Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Aciclovir 50 mg zur Anwendung als Buccaltablette bei rezidivierendem Herpes labialis sowie für Melatonin 3 mg zur oralen Anwendung bei Jetlag bei Erwachsenen.

Für Rupatadin 10 mg zur oralen Anwendung empfahl der Ausschuss einstimmig, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht abzulehnen. /


Quellen
BfArM; 91. Sitzung (15. Juli 2025) – Kurzprotokoll: Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG. www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Ausschüsse und Gremien → Verschreibungspflicht (Zugriff am 15. Juli 2025)


[Pharm. Ztg. 2025 (170) 30:74]

Um zur AMK-Nachricht zu kommen, die online bearbeitet und als PDF gespeichert werden kann, folgen Sie bitte dem Link.

Informationen der Institutionen und Behörden