AMK / Nach Mitteilung des BMG besteht derzeit in Deutschland ein Versorgungsmangel an Acetylsalicylsäure-haltigen Arzneimitteln in intravenöser Darreichungsform.
Dabei handelt es sich um Arzneimittel zur Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen. Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nicht zur Verfügung.
Auf Grundlage der Bekanntmachung des BMG nach § 79 Absatz 5 und 6 des Arzneimittelgesetzes (AMG) können nun die zuständigen Behörden der Länder im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG gestatten. Apotheken sollten sich bei Fragen hierzu an ihre zuständige Behörde wenden. Das BMG gibt bekannt, sobald der Versorgungsmangel wieder behoben ist.
Die AMK bittet darum, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit Lieferengpässen von Acetylsalicylsäure-haltigen Arzneimitteln (i.v.) unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 21. Juli 2025 (BAnz AT 25.07.2025 B4). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 25. Juli 2025)
[Pharm. Ztg. 2025 (170) 31:69]
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