AMK / Das PEI informiert über die bis zum 30. November 2025 befristete Gestattung gemäß §§ 10 Absatz 1a und 11 Absatz 1c Arzneimittelgesetz (AMG) zum Inverkehrbringen von Atgam® (▼, equines Anti-T-Lymphozytenglobulin (eATG)) 50 mg/ml Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung in französischer Aufmachung.
Atgam® ist zur Behandlung der aplastischen Anämie bei Patienten, für die eine hämatopoetische Stammzelltransplantation (HSZT) nicht in Frage kommt, oder für die ein geeigneter HSZ-Spender nicht verfügbar ist, indiziert. Die aplastische Anämie ist eine seltene, lebensbedrohliche Erkrankung. Alternative gleichwertige Arzneimittel stehen nicht zur Verfügung.
Die in französischer Sprache gekennzeichnete Ware steht voraussichtlich ab dem 15. September 2025 auf dem deutschen Markt zur Verfügung. Das Produkt ist pharmazeutisch identisch mit dem in Deutsch gekennzeichneten Produkt und unterscheiden sich lediglich im Packmittel. Der Ware liegt keine deutschsprachige Packungsbeilage bei.
Weiterführende Informationen, inklusive Fotos entsprechender Packungen, sind der Mitteilung des PEI zu entnehmen.
Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, Risiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Atgam® unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
PEI; Paul-Ehrlich-Institut gestattet Einfuhr von Atgam mit französischer Beschriftung. www.pei.de → Arzneimittelsicherheit → Pharmakovigilanz (Zugriff am 12. September 2025)
[Pharm. Ztg. 2025 (170) 38:69]
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