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Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist die Angabe »ohne Alkohol« bei Hustensaft arzneimittelrechtlich unzulässig. Stattdessen schlägt das Gericht den Hinweis vor, dass das Ethanol »weitestgehend entfernt« wurde. 
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https://ptaforum.pharmazeutische-zeitung.de/hustensaft-darf-nicht-mit-angabe-ohne-alkohol-beworben-werden-152631/