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Urteil : Hustensaft darf nicht mit Angabe »ohne Alkohol« beworben werden

Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist die Angabe »ohne Alkohol« bei Hustensaft arzneimittelrechtlich unzulässig. Stattdessen schlägt das Gericht den Hinweis vor, dass das Ethanol »weitestgehend entfernt« wurde.  https://ptaforum.pharmazeutische-zeitung.de/hustensaft-darf-nicht-mit-angabe-ohne-alkohol-beworben-werden-152631/