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Gesellschaft für Medizinische und Pharmazeutische Fortbildung mbH

Text

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden zur Teilnahme an der Plattform PTA-CHANNEL

 

 

Präambel

GMPF – Gesellschaft für Medizinische und Pharmazeutische Fortbildung mbH (nachfolgend: der „Anbieter“) entwickelt und betreibt das Lernportal „PTA CHANNEL“. Ziel der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist die gemeinsame Entwicklung von attraktiven Lerneinheiten für die Produkte des Kunden sowie die intensive Inanspruchnahme der Lerneinheiten auf dem PTA CHANNEL durch die Zielapotheken des Kunden. Zur Erreichung dieses Zieles sehen sich beide Vertragspartner in einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis verbunden und vereinbaren Folgendes:

A. ZUSTANDEKOMMEN VON VERTRÄGEN

Der Anbieter wird dem Kunden zum Zwecke des Vertragsschlusses ein förmliches Angebot übermitteln. Der Kunde ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Die Annahme wird durch Unterschrift des Kunden auf dem Angebot und elektronische oder postalische Übermittlung des unterschriebenen Angebots erklärt. Alternativ kann die Annahme auch formlos per E-Mail erfolgen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden akzeptiert der Anbieter nicht, es sei denn dass er diesen ausdrücklich zustimmt.

B. LEISTUNGEN DES ANBIETERS

Der Anbieter erbringt die folgenden Leistungen:

1. Entwicklung von Lerneinheiten bestehend aus Schulungsvideos und Lernkontrollen

  1. Nach Beauftragung wird der Anbieter für den Kunden auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Unterlagen ein Storyboard für ein Schulungsvideo in einer Länge von 3-5 Minuten für die Zielgruppe PTA und eine darauf bezogene Lernkontrolle entwickeln. Nach Übergabe des Storyboards wird der Anbieter in maximal einer weiteren Korrekturschleife das Storyboard nach Maßgabe der Wünsche des Kunden finalisieren. Der Anbieter kann weitere Kundenwünsche, die weitere Korrekturschleifen für das Storyboard erfordern, von einer zusätzlichen Vergütung abhängig machen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter nur solche Informationen zur Verarbeitung in Lerneinheiten zu übermitteln, deren Bereitstellung auf der Plattform PTA-CHANNEL mit geltendem Recht vereinbar ist.
  2. Nach Übergabe des finalisierten Storyboard ist der Kunde verpflichtet, das Storyboard auf inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen und das Storyboard abzunehmen. Nach Abnahme wird der Anbieter auf Basis des Storyboards ein Schulungsvideo (inklusive Dreh und Schnitt) und eine Lernkontrolle entwickeln und dem Kunden zur Abnahme übergeben.
  3. Nach Abnahme von Schulungsvideo und Lernkontrolle wird der Anbieter die Lerneinheit in die Plattform PTA-CHANNEL integrieren.

2. Hosting und Bereitstellung der Lerneinheiten auf der Plattform PTA-CHANNEL; Reporting

  1. Die in die Plattform integrierte Lerneinheit wird der Anbieter für den Kunden auf der Plattform PTA-CHANNEL hosten und den Nutzern (PTAs) zum Abruf bereithalten.
  2. Jeder Nutzer der Plattform PTA-CHANNEL kann durch Absolvieren der Lernkontrolle ein Zertifikat erwerben und dadurch auf der Plattform PTA-CHANNEL Bonuspunkte sammeln. Der Wert der Bonuspunkte richtet sich nach dem Angebot und darf einen Betrag nicht überschreiten, der einer Qualifizierung als Aufwandsentschädigung noch entspricht.
  3. Der Kunde kann jederzeit beim Anbieter die Anzahl der erfolgreich absolvierten Lernkontrollen für jede Lerneinheit und den Status seines Zertifikatguthabens abfragen.

3. Bereitstellung von Werbeplatz

  1. Sofern im Angebot vereinbart, stellt der Anbieter dem Kunden auf der Plattform oder im Newsletter oder auf seinen Social-Media-Kanälen einen Werbeplatz zur Veröffentlichung von Anzeigen zur Bewerbung von Produkten, Events oder Ähnlichem (im Folgenden: Anzeige) zur Verfügung. Um einen hohen Qualitätsanspruch für Werbetreibende und Plattformnutzer zu gewährleisten, wird der Anbieter nur solche Anzeigen veröffentlichen, die mit den redaktionellen Zielen und den technischen Vorgaben der Plattform übereinstimmen. Das Gesamtkonzept, der Umsetzungszeitraum, die Ausgestaltung und die Platzierung einzelner Anzeigen sind daher jeweils vorab mit dem Anbieter abzustimmen.
  2. Der Kunde wird dem Anbieter mit angemessenem zeitlichen Vorlauf vor dem Umsetzungszeitraum einen finalen Entwurf der Anzeige in einem geeigneten Format zur Verfügung stellen, damit dieser überprüfen kann, dass die Anzeige mit den redaktionellen Zielen und den technischen Vorgaben der Plattform vereinbar ist und die Anzeige freigegeben werden kann. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Freigabe für eine Anzeige zu erteilen, wenn der Anbieter diese nach pflichtgemäßen Ermessen nicht mit den redaktionellen Zielen oder den technischen Vorgaben der Plattform als vereinbar ansieht.
  3. Nach Freigabe wird der Anbieter die Anzeige wie vereinbart innerhalb des Umsetzungszeitraums veröffentlichen, sofern in diesem Zeitraum freier Werbeplatz im vereinbarten Medium vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, wird der Anbieter die Veröffentlichung durchführen, sobald Werbeplatz verfügbar ist.
  4. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Anzeige keine Inhalte enthält, die gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere, dass die Inhalte (i) keine Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild, Urheberrechte, Markenrechte u.a.) verletzen, (ii) nicht in sonstiger Weise gegen geltendes Recht (z.B. Jugendschutzvorschriften oder Vorschriften des Gesetzes über unlauteren Wettbewerb oder des HWG) verstoßen und (iii) inhaltlich richtig sind.
  5. Der Anbieter ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die Anzeige gegen geltendes Recht verstößt. Soweit der Anbieter von Dritten wegen der Anzeige in Anspruch genommen wird oder die Anzeige gegen geltendes Recht verstößt, kann der Anbieter die Anzeige auch nach Veröffentlichung entfernen und der Kunde stellt den Anbieter auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei.
  6. Die Vergütung für die Bereitstellung wird vom Anbieter nach erteilter Freigabe im Voraus abgerechnet. Erfolgt keine Freigabe, wird keine Vergütung fällig.
  7. Der Anbieter und der Kunde können diesen Vertrag zur Bereitstellung von Werbeplatz jederzeit bis zur Veröffentlichung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Etwaig bereits bezahlte Vergütung erhält der Kunde in diesem Fall zurück. Kündigt der Kunde innerhalb von 14 Tagen vor dem Beginn des vereinbarten Umsetzungszeitraums oder während des Umsetzungszeitraums aber vor Veröffentlichung, muss er 50% der im Angebot für die Bereitstellung vereinbarten Vergütung an den Anbieter bezahlen.

C. NUTZUNGSRECHTE

  1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Entwicklungskosten die zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzungsrechte an allen vom Anbieter im Rahmen im Auftrag des Kunden gefertigten Lerneinheiten für alle bekannten Nutzungsarten mit Ausnahme des Rechts zur Verwertung in Kino und TV. Ein Bearbeitungsrecht wird nur eingeräumt, wenn dies ausdrücklich beauftragt ist. Wenn der Anbieter nach Abstimmung mit dem Kunden Stock-Material in die Arbeitsergebnisse integriert, kann dies dazu führen, dass die Arbeitsergebnisse nur entsprechend den jeweiligen Lizenzbedingungen für das jeweilige Stock-Material übertragen und genutzt werden können. In diesem Fall räumt der Anbieter dem Kunden die Nutzungsrechte in dem Umfang ein, in dem der Anbieter diese selbst erworben hat. Der Anbieter wird dabei mindestens Rechte in dem Umfang lizenzieren, die eine Darstellung der Arbeitsergebnisse auf der Plattform PTA-CHANNEL ermöglichen.
  2. An den gemäß Abs. 1 dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechten erhält der Anbieter als Rücklizenz im Zeitpunkt der Rechteeinräumung an den Auftraggeber, die zeitlich- und räumlich unbeschränkten einfachen Nutzungsrechte zur Darstellung der Arbeitsergebnisse innerhalb der Plattform PTA-CHANNEL sowie als Referenzmaterial auch über das Ende dieses Vertrags hinaus. In gleichem Umfang räumt der Kunde dem Anbieter auch Rechte an eigenem Wort- / Bild- / Ton- oder Videomaterial („beigestelltes Material“) ein, dass der Kunde dem Anbieter für die Zwecke der Videoproduktion zur Verfügung stellt.

D. PFLICHTEN DES KUNDEN

  1. Angaben zum Produkt

Der Kunde wird dem Anbieter alle notwendigen Informationsmaterialien zur Erstellung der Lerneinheiten und der Lernkontrollen zur Verfügung stellen, z.B. Produktbroschüren, vorhandene Schulungsmaterialien, Produktabbildungen, Grafiken. Diese kann der Anbieter als beigestelltes Material für die Lerneinheiten verwenden, wenn der Kunde nicht ausdrücklich Abweichendes erklärt. Der Kunde versichert, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Materialien berechtigt ist. Sollte ein Dritter auf den Anbieter mit der Begründung zugehen, das vom Kunden beigestellte Material verletze ihn in seinen Rechten, so wird der Kunde den Anbieter insoweit von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern freistellen.

  1. Genehmigungen

Der Kunde wird Genehmigungen so rechtzeitig erteilen oder verweigern, dass der Arbeitsablauf des Anbieters und ihrer Lieferanten und damit die Realisierung der Lerneinheiten nicht beeinträchtigt wird; die durch nicht rechtzeitig erteilte oder verweigerte Genehmigung eventuell entstehenden Mehrkosten und/oder ein dadurch entstehendes Qualitätsrisiko trägt der Kunde.

E. VERGÜTUNG DES ANBIETERS

  1. Für alle Leistungen des Anbieters fällt die jeweils im Angebot vereinbarte Vergütung an.
  2. Für die Ausstellung eines Zertifikats für einen Nutzer hat der Kunde den pro Zertifikat vereinbarten Preis zu bezahlen. Der Anbieter wird die ausgestellten Zertifikate gegenüber dem Kunden monatlich abrechnen.
  3. Im Falle der Buchung von Zertifikatkontingenten entsteht der Vergütungsanspruch mit Vertragsschluss und wird vom Anbieter erst abgerechnet, wenn die Zertifikate abgerufen wurden oder wenn der Vertrag endet, es sei denn es ist ausdrücklich abweichendes vereinbart. Zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bestehende Zertifikatsguthaben verfallen mit dem Ende der Vertragslaufzeit.
  4. Grundsätzlich wird ein Zertifikat verbraucht, wenn ein Nutzer die vom Kunden angebotene Schulung besucht und den Test erfolgreich absolviert. Die Schulung kann grundsätzlich von jedem Nutzer beliebig oft durchlaufen werden. Ein Zertifikat wird aber nur dann verbraucht, wenn der Nutzer die Schulung und den Test erstmalig während eines 3-Monats-Zeitraums absolviert. Dieser beginnt für alle Nutzer mit der Online-Stellung der Schulung und erneuert sicher ab diesem Zeitpunkt alle drei Monate.
  5. Für Hosting und Reporting fällt pro Kalendermonat eine Vergütung in der jeweils vereinbarten Höhe an.
  6. Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ändert oder abbricht, wird er dem Anbieter die bis dahin angefallene Honorare und/oder Zeit­aufwand vergüten und alle angefallenen Kosten einschließlich ausfallen­der Honorare und/oder Provisionen erstatten und den Anbieter von even­tuell entstehenden Ansprüchen Dritter, insbesondere von Auftragnehmern des Anbieters, freistellen. Wenn die Änderung oder der Abbruch der Arbeiten durch eine vom Anbieter zu verantwortende Pflichtverletzung des Anbieters oder ihrer Erfüllungsgehilfen begründet ist, werden ausfallende Honorare und Provisionen nicht erstattet.
  7. Sämtliche Vergütungen des Anbieters verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Rechnungen an Leistungsempfänger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird keine deutsche Umsatzsteuer berechnet und in den Rechnungen ausgewiesen. Auf diesen Rechnungen ist die jeweilige dem Anbieter vom Kunden zu benennende VAT-Nummer des Leistungsempfängers anzugeben.
  8. Die vom Anbieter dem Kunden ausgestellten Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu bezahlen.

F. VERPFLICHTUNG ZUR VERSCHWIEGENHEIT

  1. Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.
  2. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;

c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

3. Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

G. SONSTIGES

  1. Haftung; Verantwortung für Inhalte

1.1 Für Schäden des Kunden haftet der Anbieter nur, soweit diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen oder durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht worden sind. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens. Ist ein Schaden von mehr als 100.000 EUR vorhersehbar, so ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter rechtzeitig hierauf aufmerksam zu machen. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Produkthaftungsansprüche und bei Übernahme einer Garantie. Als Sorgfaltsmaßstab gilt die Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns.

1.2.  Inhalte/Aussagen in den Lernvideos und der Markenbibliothek zu Produkt/Wirkstoff/Indikationsbereich basieren auf Herstellerinformationen /-aussagen. Moderationstext, Text- und Bildeinblendungen werden vom Kunden in Rahmen der Qualitätsrecherche geprüft. Der Kunde sichert zu, dass diese Sachaussagen zutreffen und im Einklang mit dem anwendbaren Recht im Rahmen des PTA CHANNEL verwendet werden dürfen. Der Anbieter ist Betreiber des Portals und wird keine inhaltliche Prüfung vornehmen. Soweit der Anbieter von Dritten wegen der Aussagen in Anspruch genommen wird, wird der Kunde den Anbieter auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen freistellen.

  1. Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von
    Daten und Unterlagen

2.1   Alle vom Anbieter für den Kunden hergestellten Berichte, Druckunterlagen, Filme und Illustrationen sind vom Anbieter ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von 1 (einem) Jahr, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Werbemaßnahme, sachgemäß aufzubewahren und während dieser Zeit auf Wunsch dem Kunden auszuhändigen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder bei Vertragsende vor Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen dem Kunden auf dessen Anforderung ausgehändigt, andernfalls vernichtet. Die vorgenannten Unterlagen können auch in digitaler Form aufbewahrt werden.

2.2   Die Kosten der Zusammenstellung von Daten, der Versendung, Verpa­ckung, der Aufbewahrung über die vereinbarte Frist hinaus sowie gege­benenfalls die Kosten des Abtransports und der Vernichtung sowie der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Versicherungen trägt der Kunde.

2.3   Nicht mehr benötigte Unterlagen wie Manuskripte, Skizzen, Entwürfe nicht realisierter Werbemaßnahmen oder Ähnliches kann der Anbieter sofort vernichten.

2.4   Die Herausgabe von Daten hat durch Übergabe eines die Daten enthal­tenden üblichen Datenträgers zu erfolgen und in der Form, dass eine Bearbeitung durch den Kunden oder seinen Beauftragten zum Zwecke der Aktualisierung der jeweils in den Daten verkörperten Werbemaßnah­me möglich ist.

H. VERTRAGSDAUER

  1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von 6 (sechs) Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
  2. Der Anbieter ist nicht berechtigt, den Vertrag zu kündigen, solange der Kunde noch über Zertifikatsguthaben verfügt.
  3. Das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von obenstehenden Regelungen unberührt.

I. VERTRAGSÄNDERUNGEN, GERICHTSSTAND

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Formerfordernisses bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform oder der Textform.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung vereinbart werden, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
  3. Im Falle von Streitigkeiten aus dem Abschluss, der Durchführung oder der Beendigung dieses Vertrages vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand den Sitz des Anbieters. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

Stand: September 2023