Aus dem Brief geht hervor, dass die Ärzte aufgrund der Engpässe der vergangenen Monate häufig weder kindgerechte noch an Therapierichtlinien ausgerichtete Behandlungen anbieten können. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sieht dabei nicht nur die akute Situation, sondern warnt zusätzlich auch vor Versorgungsengpässen, die im Herbst vor der Türe stehen könnten, wenn es so weitergeht wie bislang. Der Neuen Osnabrücker Zeitung berichtete der Verbandspräsident Thomas Fischbach wörtlich: “Wir behandeln schon jetzt fernab der Leitlinien, und der nächste Herbst steht vor der Tür. Wir werden wieder in eine Versorgungsnot geraten, die noch schlimmer werden könnte als zuletzt".
Derweil gelingt im Kleinen häufig schon einmal ein Teilerfolg, der in die richtige Richtung zielt: die Kassenärztliche Vereinigung hat sich am 28. April in Schleswig-Holstein mit den Apothekerkammern und den Arzneimittelgroßhändlern ins Vernehmen gesetzt. Die Notdienstapotheken übermitteln seither täglich ihre Warenbestände an antibiotischen Wirkstoffen an die jeweiligen Notdienstpraxen ihres Einzugsbereichs, damit diese angepasst verordnen können. Das erspart Eltern und Kindern die nervenaufreibenden langen Wege. Eine solche Zusammenarbeit wäre sicherlich auch für weitere Bundesländer erstrebenswert.
Am 19. April wurde vom Bundesministerium für Gesundheit offiziell ein Versorgungsmangel festgestellt, der auch am 25.April im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Die zuständigen Behörden der Länder dürfen nun im Einzelfall befristet von den Vorgaben des AMG abweichen. Das bedeutet, dass nun Chargen von Arzneimitteln freigegeben werden dürfen, auch wenn diesen nicht die neueste Version der Packungsbeilage beiliegt. Auch der Import von ausländischen Präparaten kann erleichtert werden, zum Beispiel können auch Chargen in fremdsprachiger Aufmachung und ohne herkömmlichen Beipackzettel importiert werden. Das führt häufig zu Missverständnissen, denn in den Nachrichten hören die Menschen dann nur, dass einzelne Bundesländer nun “in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel” importieren. Das klingt so, als wären sie nicht getestet und geprüft. Dass der Wirkstoff selbst natürlich durchaus in Deutschland zugelassen ist, verstehen viele pharmazeutische Laien nicht. Hier ist es nötig, dass ihr Ängste abbauen helft, und den verunsicherten Patienten erklärt, dass das Antibiotikum nur eine andere Aufmachung und Beschriftung hat, der Wirkstoff sich aber nicht von dem in Deutschland zugelassenen Präparat unterscheidet.
Wie ihr euren kleinen Patienten ebenfalls schnell helfen könnt: auf der aktuellen Seite des DAC/NRF findet ihr in den Rezepturhinweisen Zubereitungsmöglichkeiten für Antibiotikasäfte aus Filmtabletten. Sie werden mit der Grundlage für Suspensionen zum Einnehmen DAC (NRF S.52.) aus gepulverten Filmtabletten hergestellt. Um den bitteren Nachgeschmack wirksam zu überdecken gibt es leider nicht viel mehr Möglichkeiten als den Saft mittels Kolbenpipette oder Spritze in die Backentasche zu applizieren und direkt im Anschluss etwas süß-fruchtiges zu essen anzubieten – beispielsweise einen Löffel Apfelkompott. Die Flasche, in der ihr die Suspension zubereitet, muss – wie bei der Herstellung der Paracetamol-Säfte - mindestens eineinhalbmal so groß sein wie der Inhalt, damit die Suspension ausreichend aufgeschüttelt werden kann. Haltbar ist ein solcher selbst hergestellter Saft im Kühlschrank 14 Tage.
Quellen:
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?4
https://dacnrf.pharmazeutische-zeitung.de/dac/nrf-wissen/rezepturhinweise/apo/einzelansicht/1616
Melde Dich zu unserem Newsletter an und erfahre immer als erstes, wenn es News oder exklusive Aktionen auf Deinem PTA CHANNEL gibt!
Logge dich bitte zunächst ein.
Zum Login