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Rückruf vieler Kosmetika die Wintergrünöl enthalten

In den vergangenen Wochen gab es viele Rückrufe von Kosmetika die Wintergrünöl enthalten. Vielleicht kommen jetzt bereits die ersten Kunden zu euch, die verunsichert sind, wenn sie ihre gewohnten Produkte nicht mehr bei euch in den Regalen finden. Die Frage könnte aufkommen, warum sie nicht mehr verfügbar sind, ob es gefährlich war, sie zu benutzen und ob man Reste oder Übervorräte im privaten Bereich jetzt auch besser entsorgen sollte. Wir unterstützen euch dabei, die passenden Antworten darauf zu geben.

Wintergrünöl, auch Methylsalicylat oder Gaultheriaöl  genannt, ist der Methylester der Salicylsäure. Es wird von vielen Pflanzen produziert, darunter Heidekrautarten, Echtes Mädesüß und Birken. Die Hängebirke nutzt es zur Signalübertragung an andere Bäume, wenn sie von Krankheitserregern befallen ist, oder von Fraßschädlingen angegriffen wird. Früher wurde Gaultheriaöl aus der Zuckerbirke isoliert, heutzutage wird es chemisch produziert.

In der Schwangerschaft und in der Anwendung bei Kleinkindern war Wintergrünöl schon immer zu meiden, denn es ist das Salicylsäure-Derivat mit der geringsten therapeutischen Breite. Seine Wirkung ist entzündungshemmend, durchblutungsfördernd und schmerzlindernd, da nach der Aufnahme in den Körper Salicylsäure entsteht. Das ist auch der Grund, warum es bei Patienten Antikoagulantien einnehmen nicht verabreicht werden darf. Gegen Muskel-, Gelenk- und Rückenschmerzen wird es häufig in Bädern oder Salben verwendet.

Zurückgerufen wurden mit der Wirkung zum 17. Dezember einige Produkte, die Wintergrünöl in einer bestimmten Konzentration enthielten. Die Firmen erklärten in ihrem Chargenrückruf, dass der derzeit vorliegende Entwurf der 5. CRM-Omnibus-Verordnung (Verordnung (EU) 2022/1531) neue Grenzwerte für den Kosmetikinhaltsstoff Methylsalicylat enthält. Damit dürfen kosmetische Mittel, die Methylsalicylat über dem vorgeschriebenen Grenzwert enthalten, ab dem 17. Dezember 2022 in allen Mitgliedsstaaten der EU nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt werden.

Die zurückgerufenen Produkte sind alle noch unter der bisherigen Pharmazentralnummer erhältlich, denn ihre Rezeptur wurde umgestellt, so dass die Grenzwerte eingehalten werden können. Produkte, die der Kunde bereits zuhause hat sind nicht vom Rückruf betroffen. Sie können aufgebraucht werden, da keine unmittelbare Gefahr von ihnen ausgeht. Es ist natürlich sinnvoll, dass ihr eure Kunden darüber aufklärt, dass sie die Badekristalle und die Salbe um die es sich hier handelt nicht bei Kleinkindern anwenden, aber das war ja bereits vor dem Rückruf bekannt.

Methylsalicylat wurde als CMR-Stoff der Kategorie 2 (reproduktionstoxisch) eingestuft, gilt aber unterhalb bestimmter Grenzkonzentrationen als sicher. Die Einstufung von Salicylsäure, in die das Methylsalicylat ja im Körper umgewandelt wird, erfolgte übrigens in derselben CMR-Einstufung. Daher wird man den Wirkstoff auch weiterhin in Kosmetika wie Gesichtspflegen, Deos, Haarspray, Handreinigungsprodukten, Lippenpflegen, Zahnpasta, Mundspülungen oder Mundsprays finden. Es ist nur grundsätzlich - bis auf die Verwendung von Zahnpasta- zur Anwendung bei Kindern unter 6 Jahren verboten.

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