Medizinalcannabis fällt aus BTM-Gesetz

Wusstet ihr bereits, dass die Bundesregierung plant, ab dem 1. Januar 2024 Medizinalcannabis nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz zu unterstellen? Dies hängt mit dem geplanten Cannabisgesetz zusammen, das den Konsum von und den Besitz geringer Mengen Haschisch straffrei zu machen. Dafür muss auch das Medizinalcannabis von der BTM-Pflicht befreit werden, was den Apotheken in der Folge sowohl Zeit als auch Aufwand bei der Abgabe erspart.
Derzeit geht man allerdings davon aus, dass dies einen Anstieg der entsprechenden Verordnungen zur Folge haben wird. Auch wird es vermutlich sinnvoll sein, die THC-haltigen Blüten weiterhin unter Verschluss zu halten, um der Entwendung bei Einbrüchen vorzubeugen. Worauf sich die Apotheken dabei vorbereiten sollten, lest ihr hier.
Warum das neue Cannabisgesetz eingeführt werden soll
In einer Anhörung zum geplanten Gesetz am 06. November 2023 unterstützten sowohl Drogenforscher als auch Experten aus dem therapeutischen Bereich die geplante Straffreimachung und damit Entkriminalisierung von geringen Mengen Cannabis. Die ABDA-Präsidentin, Frau Gabriele Overwiening, und der Bundesärztekammer-Chef lehnten das Gesetz dagegen ab. Sie argumentierten, dass die Legalisierung den Cannabiskonsum erhöhen, und die damit einhergehenden möglichen psychischen Störungen vermehrt auftreten könnten. Diesbezügliche Erfahrungen aus den USA, wo der Cannabiskonsum in manchen Staaten schon viele Jahre legalisiert ist, wurden angeführt. Dies wird nach der Ansicht der Politik jedoch aufgewogen mit der erhofften Reduzierung von giftigen Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetischen Cannabinoiden, die ein Vielfaches mehr an Problemen aufzuwerfen scheinen.
Einführung vermutlich zum 1. Januar 2024
Wenn die Regierung ihren Zeitplan wie geplant einhält, dann könnte das Cannabisgesetz in seiner ersten Stufe bereits Ende November verabschiedet werden, und ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird Medizinalcannabis ebenfalls nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Dies bedeutet grundsätzlich erst einmal weniger Aufwand für Apotheken, da die entsprechende BtM-Dokumentation entfällt, und auch die Lagerung im Tresor nicht mehr zwingend gefordert wird. Die Regierung schätzt in diesem Zusammenhang, dass Apotheken bundesweit so weit entlastet werden, dass sie über zwei Millionen Euro an Personalkosten sparen könnten, wenn tatsächlich pro Vorgang fünf Minuten Zeit gespart werden können. Auch für die Ärzte wird die Verordnung einfacher, wenn sie nicht an die BTM-Pflicht gebunden ist. Somit wird sich hier auch das Verordnungsvolumen erhöhen - die Expertenschätzung geht sogar dahin, dass eine Vervierfachung möglich scheint.
Diese Folgen hat es für die Apotheken
Die Arbeit mit Cannabis wird einfacher, aber es gibt immer noch Herausforderungen, wie die Identitätsprüfung, wie sie auch bei anderen Ausgangsstoffen und Drogen gefordert ist. Die Anforderungen dafür variieren in Deutschland von Ort zu Ort. Während in manchen Bundesländern die Prüfung mittels NIR oder eines Schnelltests genügt, fordern andere noch immer, dass pro Charge eine DC laufen muss. Das bedeutet einen enormen zeitlichen Aufwand für die prüfenden Apothekenmitarbeiter und deutliche zeitliche und damit auch finanzielle Einbußen für die Inhaber:innen. Der Wegfall der Tresorpflicht wirkt dagegen wie ein zweischneidiges Schwert, denn das erhöht natürlich die Gefahr von Einbrüchen.
Hoffnung auf mehr Privatrezepte
Damit die Apotheken weiterhin einen Preisvorteil vor den privat angebauten Cannabisblüten in den zu schaffenden Anbauvereinen haben, warb Christiane Neubaur, die Geschäftsführerin des Verbands Cannabisversorgender Apotheken darum, dass sich mehr Apotheken vor Ort als bisher an der Versorgung beteiligen. Das derzeit vergleichsweise günstige Medizinalcannabis sollte weiterhin nur echten Patienten zum Erleichtern ihrer gesundheitlichen Probleme zur Verfügung stehen, und nicht den Freizeitkonsumenten. Möglicherweise wird das Thema nun für mehr Apotheken interesssanter, wenn die strengen BTM- Regeln wegfallen, und die Anzahl der Privatrezepte die in diesem Bereich ausgestellt werden sich deutlich erhöht. Dann bleibt nur noch zu hoffen, dass sich in diesem Bereich keine Lieferengpässe auftun.

 

Quellen:
Cannabis-Gesetz: Chancen und Risiken: Cannabis-Produkte in der Apotheke (deutsche-apotheker-zeitung.de)

Fünf Minuten Zeitersparnis und ein Vielfaches an Rezepten: Medizinalcannabis fällt aus dem BtMG (deutsche-apotheker-zeitung.de)

Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (bundesgesundheitsministerium.de)

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